Die vier Handwerksmeister werden künftig als neutrale Experten tätig sein, wenn es zum Streit zwischen Verbrauchern und Kunden kommt. Sachverständige durchlaufen ein umfassendes Prüf- und Auswahlverfahren. Sie sind auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung und die einschlägigen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch verpflichtet. Diese Verpflichtung wie auch die besondere Sachkunde der erfahrenen Fachleute bieten Gerichten, Behörden und Betrieben, aber auch privaten Auftraggebern die Gewähr eines unabhängigen objektiven Gutachtens.
Die Handwerkskammer kommt mit der Bestellung einer gesetzlichen Verpflichtung nach. Aktuell sind im Kammerbezirk 104 Sachverständige in 31 Gewerken tätig.
www.hwk-reutlingen.de/...