Den Antrag auf eine vorgezogene Prüfung können alle Auszubildenden stellen, die zwischen dem 1. April und dem 30. September 2011 ihre Ausbildung beenden würden. Im besten Fall verkürzt sich die Lehrzeit um ein halbes Jahr.
Vorausgesetzt, die Noten stimmen. Um in den Genuss der Vergünstigung zu kommen, muss der Notendurchschnitt mindestens 2,4 betragen. Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses genügt. Darüber hinaus müssen die vorgeschriebenen Kurse in der überbetrieblichen Ausbildung besucht worden sein. Der Ausbildungsbetrieb bestätigt zudem, dass bis zum vorzeitigen Prüfungstermin alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden konnten.
Und dann gilt es noch, die Mindestausbildungsdauer zu beachten. Denn die darf nicht unterschritten werden. Die Mindestdauer beträgt 18 Monate bei dreijährigen Ausbildungen und 24 Monate bei dreieinhalbjährigen Ausbildungen. Diese Standards gewährleisten, dass die Verkürzung nicht zu Lasten des Ausbildungsniveaus geht.
Das Antragsformular kann von der Internetseite der Handwerkskammer Reutlingen geladen werden unter www.hwk-reutlingen.de/....