Er könne dafür kein Verständnis mehr aufbringen, da immer mehr Hauseigentümer die Energiewende praktisch angehen wollten. "Dieses Gerangel ist allmählich eine kaum mehr zu beschreibende Groteske", so Möhrle.
Es geht um die Frage, welche Förderinstrumente wirksam sind - und natürlich auch ums Geld. Rund 1,5 Milliarden Euro würden dem Fiskus durch das "Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung" entgehen. Über die Lastenverteilung konnten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss bislang nicht einigen.
Das Handwerk hält es für erforderlich, das bisherige Modell aus Zuschüssen und verbilligten Krediten zu erweitern. "Wenn wir bei der Energieeffizienz im Gebäudebestand vorankommen wollen, brauchen wir zusätzliche Anreize für Hauseigentümer", betonte Möhrle. Für die steuerliche Förderung in Form eines Steuerbonus' sprächen gute Argumente. "Nach unserer Erfahrung löst eine steuerliche Entlastung mehr Investitionen aus als die Förderung durch einen Zuschuss."
"Konjunkturprogramm für die Schwarzarbeit"
Eine andere Initiative der Länderkammer beschäftigt das Handwerk nicht minder. Versteckt hinter dem Titel "Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013" verbirgt sich die Aufweichung eines Erfolgsmodells: Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung eines Sockelbetrags von 300 Euro pro Rechnung beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen vor. Was unter dieser Grenze liegt, könnte künftig nicht mehr geltend gemacht werden.
"Davon wären ein großer Teil der in Privathaushalten anfallenden Alltagsreparaturen betroffen", fürchtet Möhrle. Der Steuerbonus habe sich bewährt, nicht zuletzt der unbürokratischen Abwicklung wegen. "So aber wird ein Konjunkturprogramm für die Schwarzarbeit aufgelegt." Zunächst sollte daher der Evaluierungsbericht abgewartet werden, den das Bundesministerium der Finanzen zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Auftrag gegeben hat. Dieser liege aber aktuell noch nicht vor.