Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 370608

Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstr. 58 72762 Reutlingen, Deutschland http://www.hwk-reutlingen.de
Ansprechpartner:in Herr Alfred Bouß +49 7121 2412123

Handwerkskammer: Steuerpolitische Groteske

(lifePR) (Reutlingen, )
Steuerpolitische Themen dominierten den Bericht von Joachim Möhrle bei der Wintervollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen. Der Kammerpräsident äußerte deutliche Kritik an dem seit rund eineinhalb Jahren dauernden Streit zwischen Bund und Ländern über die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Modernisierungen.

Er könne dafür kein Verständnis mehr aufbringen, da immer mehr Hauseigentümer die Energiewende praktisch angehen wollten. "Dieses Gerangel ist allmählich eine kaum mehr zu beschreibende Groteske", so Möhrle.

Es geht um die Frage, welche Förderinstrumente wirksam sind - und natürlich auch ums Geld. Rund 1,5 Milliarden Euro würden dem Fiskus durch das "Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung" entgehen. Über die Lastenverteilung konnten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss bislang nicht einigen.

Das Handwerk hält es für erforderlich, das bisherige Modell aus Zuschüssen und verbilligten Krediten zu erweitern. "Wenn wir bei der Energieeffizienz im Gebäudebestand vorankommen wollen, brauchen wir zusätzliche Anreize für Hauseigentümer", betonte Möhrle. Für die steuerliche Förderung in Form eines Steuerbonus' sprächen gute Argumente. "Nach unserer Erfahrung löst eine steuerliche Entlastung mehr Investitionen aus als die Förderung durch einen Zuschuss."

"Konjunkturprogramm für die Schwarzarbeit"

Eine andere Initiative der Länderkammer beschäftigt das Handwerk nicht minder. Versteckt hinter dem Titel "Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013" verbirgt sich die Aufweichung eines Erfolgsmodells: Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung eines Sockelbetrags von 300 Euro pro Rechnung beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen vor. Was unter dieser Grenze liegt, könnte künftig nicht mehr geltend gemacht werden.

"Davon wären ein großer Teil der in Privathaushalten anfallenden Alltagsreparaturen betroffen", fürchtet Möhrle. Der Steuerbonus habe sich bewährt, nicht zuletzt der unbürokratischen Abwicklung wegen. "So aber wird ein Konjunkturprogramm für die Schwarzarbeit aufgelegt." Zunächst sollte daher der Evaluierungsbericht abgewartet werden, den das Bundesministerium der Finanzen zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Auftrag gegeben hat. Dieser liege aber aktuell noch nicht vor.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.