Möhrle konnte zunächst von neuen Entwicklungen zur geplanten Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts berichten. Insbesondere das Handwerk befürchtet eine unfaire Konkurrenz durch die Kommunen in den angestammten Märkten der Betriebe. Denn mit dem Geld der Steuerzahler im Rücken und ohne Sorge vor Insolvenzen lasse sich leicht wirtschaften.
Bei einem Treffen heutigen Tag (24. Juli 2014) in Stuttgart mit Innenminister Reinhold Gall, Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid sowie Vertretern von Städte- und Gemeindetag, Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) und Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) amwurden die entscheidenden Standpunkte ausgetauscht.
Erfreulich sei, so Möhrle, dass es gelungen sei, insbesondere die Politik für die Position des Handwerks zu sensibilisieren. Nach seinem Eindruck habe man zuvor die Interessen der Wirtschaft nicht wirklich ernst genommen. Im Grunde hätte dieses Treffen bereits vor fünf Monaten stattfinden müssen.
Möhrle: "Die Veranstaltung war von gegenseitigem Verständnis geprägt." Man habe sich auf eine Arbeitsgruppe geeinigt, die bis Ende Oktober 2014 unter anderem definieren solle, wie der Begriff "Daseinsvorsorge" zu verstehen und bewerten sei. Auch sollten Ausnahmen für Bereiche definiert werden, in denen Kommunen künftig tätig werden könnten (wie zum Beispiel die Breitbandversorgung). Ein Kompromiss sei also durchaus näher gerückt.
Sachliche Gründe für bisherige Erbschaftssteuerregelung
Zu möglichen Veränderungen bei der Erbschaftssteuer wies Möhrle eindringlich darauf hin, dass das Handwerk insgesamt ein großes Problem habe, wenn die Übergabe eines Betriebes an einen Nachfolger nicht mehr attraktiv sei.
Die bisherigen Steuervergünstigungen hätten sachliche Gründe und seien an strenge Regeln geknüpft. So müsse der Erbe den Betrieb fünf oder sieben Jahre halten und dürfe eine bestimmte Lohnsumme nicht unterschreiten. Würde bei der Unternehmensübergabe die nächste Generation nun auch noch mit hohen Erbschaftssteuern zur Kasse gebeten, dann könnten die Folgen dramatisch sein - bis hin zu einer Insolvenz. Bereits jetzt hätten Betriebe große Probleme, geeignete Nachfolger zu finden.
Umfangreiche Investitionen
Hauptgeschäftsführer Eisert informierte dann über die geplanten Investitionen in die Bildungsakademie in Tübingen. Diese müsse auf Grund von Brandschutzmaßnahmen umfassend saniert werden. Darüber hinaus sei auch eine Grundsanierung oder sogar ein kompletter Neubau des Wohnheimes geplant, in dem die Teilnehmer an der Überbetrieblichen Ausbildung übernachten könnten.
Da sich für die Bildungsakademie Sigmaringen nach nochmaliger sorgfältiger Untersuchung eine Mietlösung rentabler als ein Neubau herausgestellt habe, hielten sich die Investitionen hier in Grenzen. Das positive Jahresergebnis 2013 erlaube es der Handwerkskammer, alle Investitionsmaßnahmen ohne Kreditaufnahme durchzuführen.
Wahl der neuen Vollversammlung
Abschließend informierten Möhrle und Eisert über die kürzlich neu gewählte Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen. Elf Handwerker werden neu in ihr vertreten sein, und zwar neun Arbeitgeber- und zwei Arbeitnehmervertreter. In den Vollversammlungen der Handwerkskammern sind - im Unterschied zu den Industrie- und Handelskammern - auch Arbeitnehmer vertreten.
Möhrle selbst gehört der neuen Vollversammlung nicht mehr an. Diese tritt am 25. November 2014 zum ersten Mal zusammen; dann werden auch ein neuer Präsident, der Vorstand sowie die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses neu gewählt.