Bislang kann jeder kräftig Steuern sparen, wer seine Wohnung von einem Handwerksbetrieb renovieren lässt. Private Haushalte können einen Teil der Arbeitskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen steuerlich absetzen: Das Finanzamt erstattet bis zu 20 Prozent von 6.000 Euro pro Jahr, also maximal 1.200 Euro.
Am 14. Dezember 2012 soll nun ein Gesetzesentwurf eingebracht werden, in dem es nur vordergründig um ein "Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013" gehe, so Eisert. Der Fiskus erhoffe sich in Wirklichkeit keine Verwaltungsvereinfachung, sondern schlichte Einsparungen in Höhe von 400 Mio. Euro.
Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung eines Sockelbetrags von 300 Euro pro Rechnung beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen vor. Was unter dieser Grenze liegt, könnte künftig nicht mehr geltend gemacht werden. "Davon wären ein großer Teil der in Privathaushalten anfallenden Alltagsreparaturen betroffen", fürchtet Eisert. Der Steuerbonus habe sich bewährt, nicht zuletzt der unbürokratischen Abwicklung wegen. Zunächst sollte daher der Evaluierungsbericht abgewartet werden, den das Bundesministerium der Finanzen zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Auftrag gegeben hat. Dieser liege aber aktuell noch nicht vor.
Eisert: "Wir werben nach wie vor für ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung des insgesamt erfolgreichen Instruments eines Steuerbonus' für Handwerkerleistungen. Dabei muss das Ziel der Stärkung des privaten Haushalts als Auftraggeber und der Bekämpfung der Schattenwirtschaft im Vordergrund stehen."
Was beim Steuerbonus bislang zu beachten ist, wird hier erklärt:
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