Karl Wagner, Leiter der Meisterprüfungsabteilung bei der Handwerkskammer Reutlingen, empfiehlt den Meisterschülern, auf jeden Fall einen Antrag auf Förderung nach dem Meister-BAföG zu stellen. Bei der Handwerkskammer werden Bescheinigungen über die Teilnahme an Meistervorbereitungsmaßnahmen ausgestellt.
Die Anträge selbst müssen dann bei den jeweils zuständigen Behörden, in der Regel sind das die Landratsämter, abgegeben werden. Wagner weiß aus Erfahrung, dass die meisten Anträge zum Erfolg führen - auch wenn die Förderung nicht immer so hoch ausfällt, wie man sich das vielleicht wünscht.
Antragstellung lohnt sich in den meisten Fällen
Gefördert werden Handwerker, die sich auf die Meisterprüfung oder vergleichbare Fortbildungsabschlüsse im Handwerk vorbereiten und eine abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss haben. Bei Bestehen der Prüfung wird auf das Restdarlehen, das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfällt, ein zusätzlicher Erlass von 25 Prozent gewährt.
Leistungen aus dem Meister-BAföG gibt es für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 10.226 Euro - bestehend aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent und einem zinsgünstigem Darlehen und bis zu 1.534 Euro für das Meisterstück. Alleinerziehende können einen Zuschuss je Kind und Monat in Höhe von 113 Euro erhalten. Alleinstehende Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten unter Umständen einen monatlichen einkommens- und vermögensunabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt.
Die Darlehen sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei. Danach müssen diese innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten in Höhe von mindestens 128 Euro getilgt werden.
Existenzgründungen nach der Fortbildung und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen werden honoriert. Bei der dauerhaften Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden wird ein Darlehenserlass in Höhe von 33 Prozent gewährt.