Der bisherige Präsident Harald Herrmann wurde für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren wiedergewählt. Für den 60-jährigen Fliesenlegermeister und Betriebswirt (HWK) aus Reutlingen ist es nach 2014 seine erste Wiederwahl.
In der konstituierenden Sitzung der Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen wurde außerdem ein neuer Vizepräsident für die Gruppe der Selbständigen gewählt. August Wannenmacher schied aufgrund der Altersgrenze von 65 Jahren aus diesem Amt und aus dem Vorstand aus. Ihm folgt im Amt des Vizepräsidenten der Freudenstädter Obermeister der Friseur-Innung und Kreishandwerksmeister Alexander Wälde, der schon seit 2014 als Vorstandsmitglied der Handwerkskammer fungiert.
Der Elektromechanikermeister und Elektroinstallateurmeister Harald Walker aus Tübingen wurde als Vizepräsident für die Arbeitnehmerseite in seinem Amt für weitere fünf Jahre bestätigt.
Präsident Harald Herrmann hatte zu Beginn der Versammlung eine positive Bilanz seiner bisherigen Amtszeit gezogen: „In den zurückliegenden fünf Jahren meiner Amtszeit hatte ich das Glück, immer über eine positive Entwicklung der wirtschaftlichen Situation im Handwerk berichten zu können. Auch die jüngste Konjunkturumfrage spiegelt im Wesentlichen die positive Stimmung der letzten Jahre.“
„Auch wurde ich stets von den beiden Vizepräsidenten, dem Vorstand und den Mitgliedern der Vollversammlung bei meiner Tätigkeit unterstützt.“
Herrmann dankte dem Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Handwerkskammer für ihren loyalen, hilfsbereiten, fachlich kompetenten und in der Sache immer engagierten Einsatz.
Auch der Anbau der Bildungsakademie Tübingen und der Neubau des Internats – eine Mammutaufgabe für alle daran Beteiligten – fielen in Herrmanns Amtsperiode. „Wir haben mit Stand von heute ein Gesamtkostenvolumen von ca. 15,1 Mio. Euro erreicht und liegen damit um circa 1,4 Millionen über unserer anfänglichen Kostenprognose. Einerseits ist das ärgerlich, aber im wesentlichen auf höhere Abbruch- und Entsorgungskosten des alten Internats und den höheren – aber vom ausführenden Unternehmen plausibel begründeten – Aufwendungen für den Rohbau des neuen Gästehauses zurückzuführen“, berichtet Herrmann. Andererseits sei es ein schönes Gefühl, das Projekt in seiner ganzen Größe wachsen zu sehen und an einer nachhaltigen wichtigen Aufgabe, nämlich der Ausbildung junger Handwerker, beteiligt zu sein, so Herrmann weiter.
Zentrales Thema der Winter-Vollversammlung war die Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2020, der vor allem durch eine Senkung der Kammerbeiträge um durchschnittlich 10 Prozent für das kommende Jahr gekennzeichnet ist. Insgesamt stehe eine Entlastung von 600.000 Euro im Raum, so Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer.
Der Überschuss der Kammer im Rechnungsjahr 2018, der ertragsseitig auf eine gute Wirtschaftslage und ausgabenseitig auf sparsames Haushalten zurückzuführen sei, habe diesen Gestaltungsspielraum eröffnet. Ihn wolle man nun zugunsten der Mitgliedsbetriebe weitgehend ausschöpfen, nachdem der Fortschritt der aufwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahme der Bildungsakademie Tübingen einen teilweisen Abbau der hierfür gebildeten Rücklage erlaube und die noch ausstehenden Investitionsmaßnahmen der Kammer mit schätzgenau berechneten, zweckgebundenen und angemessenen Mitteln ausreichend abgesichert seien.
Auch die Verabschiedung einer neuen Entschädigungsordnung für ehrenamtliche Tätigkeit war Thema der Vollversammlung.
Die Tätigkeit von Präsidium und Vorstand der Handwerkskammer sowie die Mitwirkung in den Ausschüssen ist ehrenamtlich. Kennzeichnend für ein Ehrenamt ist unter anderem seine Unentgeltlichkeit. Bei engagierter Ausübung ist jedoch ein nicht unerheblicher Zeit- und finanzieller Aufwand mit dem Ehrenamt verbunden. Abhängig vom mit dem Ehrenamt verbundenen Zeitaufwand müssen insbesondere bei den meist kleinen Familienunternehmen des Handwerks die ehrenamtlichen Aktivitäten der Inhaber durch die teilweise Einstellung einer qualifizierten Fachkraft kompensiert werden.
Bislang haben die acht baden-württembergischen Handwerkskammern ihren Präsidenten, Vizepräsidenten, Vorstands- und Ausschussmitgliedern Entschädigungen und Erstattungen auf der Grundlage älterer Beschlüsse bezahlt, die im Laufe der Jahre nicht durchgehend aktualisiert wurden.
Die neuen Entschädigungsregelungen basieren vollständig auf einer von der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Baden-Württemberg erarbeiteten und den Handwerkskammern empfohlenen Musterent-schädigungsordnung. Sie enthält neben Regelungen zum Ausgleich des Aufwandes der ehrenamtlichen Mitglieder von Präsidium, Vorstand, Rechnungsprüfungsausschuss, Berufsbildungsausschuss und der Vollversammlung auch Bestimmungen zur Aufwandsentschädigung der Mitglieder von Zwischen-, Gesellen-, Abschluss-, Umschulungs-, Fortbildungs-, und Meisterprüfungsausschüssen für den mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verbundenen Aufwand. Darüber hinaus wird darin auch die Erstattung von Auslagen und Tagegeld geregelt.