Die Handwerkskammer Reutlingen hält die mögliche Ausdehnung des Gewichtsbereiches bei der Tachografenpflicht für ein fatales Signal in Richtung Mittelstand und Handwerk: "Bereits am 24. Mai hat sich die Europäische Union für die verbindliche Einführung der europaweiten Mautpflicht auch auf Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ausgesprochen. Eine erneute Ausdehnung hätte zahlreiche negative Auswirkungen", erklärt Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen. "Wenn die Politik den Güter- und Personenferntransport auch mit leichteren Fahrzeugen besser kontrollieren möchte, dann müssen Regulierungen gefunden werden, die sich von Anfang an gezielt auf diese Bereiche beschränken und nicht über Gewichtsgrenzen andere Wirtschaftsbereiche massiv belasten".
Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterfernverkehr zum Schutz der dort beschäftigten Fahrer und anderer Verkehrsteilnehmer müssen reguliert werden. Wenn am 4. Juni die Abstimmung des Europäischen Parlaments zugunsten der Ausdehnung positiv ausfällt, könnte die neue Regelung zu Lasten anderer Branchen auch außerhalb des Transportgewerbes gehen. "Handwerker benötigen ihre Fahrzeuge, um zum Kunden oder zur Baustelle zu gelangen. Sie sind keine Berufsfahrer, sondern transportieren Arbeitsmaterialien. Wenn sie jetzt erst umständlich nachweisen müssen, dass sie in der Woche weniger als die erlaubten, ohnehin knapp bemessenen, 56 Stunden fahren, ist niemandem damit gedient. Es sollten Ausnahmen für das Handwerk weiterentwickelt und keine zusätzlichen Hemmnisse geschaffen werden", so Eisert.
"Es liegt doch auf der Hand, dass die vorgeschlagene Ausweitung ein erster Schritt zu einer späteren weiteren Ausweitung auf alle innerstaatlichen Transportvorgänge im unteren Gewichtsbereich sein könnte. Hunderttausenden mittelständischen Betrieben in Deutschland und Millionen in Europa würden zusätzliche Lasten drohen", so Eisert weiter.
Nach heftiger Kritik aus dem Handwerk will der Verkehrsausschuss der Europäischen Union die Tachografenplicht im Gewichtsbereich zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen zumindest auf den grenzüberschreitenden Verkehr beschränken.
Durch die Tachografenpflicht fallen für einen Betrieb erhebliche Kosten und Bürokratien an: Allein der Einbau eines Tachografen kostet 1.500 Euro. Die Anschaffung von Kontrollkarten für das Unternehmen und die Mitarbeiter, der Kauf von Software zur Datenverwaltung sowie regelmäßige Wartungs-, Archivierungs- und Auslesungspflichten und die Unterweisung aller Beschäftigen kommen noch hinzu.