Die drei selbstständigen Handwerksmeister werden künftig im Metallbau- und im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk tätig sein. Sie können dann als neutrale Experten eingeschaltet werden, wenn es zum Streit zwischen Kunde und Handwerker kommt.
Sachverständige durchlaufen ein umfassendes Prüf- und Auswahlverfahren. Sie sind auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung und die einschlägigen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch verpflichtet. Diese Verpflichtung wie auch die besondere Sachkunde der erfahrenen Fachleute bieten Gerichten, Behörden und Betrieben, aber auch privaten Auftraggebern die Gewähr eines unabhängigen objektiven Gutachtens. Die Bestellung ist auf fünf Jahre befristet, kann allerdings erneuert werden.
Durch die Bestellung von Sachverständigen wird darüber hinaus gewährleistet, dass quer durch alle Handwerksgruppen qualifizierte Experten klären können, ob eine handwerkliche Leistung vertragsgerecht und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden technischen Normen erbracht worden ist.
Datenbank im Internet
Aktuell stehen im Kammerbezirk rund 100 Sachverständige aus über 30 handwerklichen Bereichen zur Verfügung. Eine Onlinedatenbank finden Sie unter www.hwk-reutlingen.de/... dort kann auch eine App für iPhones oder Smartphones mit dem Android Betriebssystem herunter geladen werden.