Der Betrüger hatte gegenüber einem Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer Reutlingen wahrheitswidrig angegeben, der Handwerksbetrieb habe die spanische Firma des Verurteilten beauftragt, einen Eintrag in einem Internetbranchenbuch zu veranlassen.
Diesen Vertrag habe der Betrieb nicht fristgerecht gekündigt, weshalb jetzt erneut ein Rechnungsbetrag fällig würde. Am nächsten Tag erhielt die Betriebsinhaberin eine Rechnung über einen Betrag in Höhe von 266,43 Euro, der unter Bezugnahme auf das Telefonat beglichen werden sollte. Später folgten mehrere Mahnungen, und auch die Einschaltung eines Inkassobüros wurde angedroht.
Die Betriebsinhaberin zahlte - nach einer intensiven Beratung durch die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen, die sich über mehrere Monate erstreckte - diesen Betrag nicht. Ein Vertrag war nie zustande gekommen. Justiziar Schweizer hatte darüber hinaus geraten, Strafanzeige wegen versuchten Betruges zu erstatten.
Diese führte jetzt zum Erfolg: Der "Telefonabzocker wurde zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verurteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Der Fall zeige einmal mehr, so Schweizer, dass es durchaus sinnvoll sein könne, in derlei Fällen Strafanzeige zu erstatten.
Mehr Informationen: www.hwk-reutlingen.de/...