Dies betrifft in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb im Jahr 2010 den Zeitraum vom 2. August 2010 für drei Wochen bis 21. August 2010. Wie die Handwerkskammer Reutlingen mitteilt, ist in dieser Zeit mit einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot zu rechnen.
In bewährter Weise können jedoch Notdienste über die Kreishandwerkerschaften erfragt werden. Die ausreichende Versorgung mit Handwerksleistungen ist somit auch in der Urlaubszeit gewährleistet.
Die Handwerkerferien in der Region beginnen in der Regel am ersten Montag nach dem Beginn der Sommerferien in Baden-Württemberg.