Dies wird insbesondere dadurch verstärkt, dass die 2007 überarbeitete Energieeinsparverordnung (EnEV) viele Eigentümer von Wohngebäuden dazu verpflichtet, für Interessenten einen Energieausweis bereit zu halten, wenn sie vermieten oder verkaufen wollen. Bei Wohngebäuden, die vor 1965 errichtet wurden, gilt diese Vorgabe ab 1. Juli dieses Jahres, für später erbaute Wohngebäude ab 1. Januar 2009. Außerdem verpflichtet die Energieeinsparverordnung eine große Zahl von Eigentümern zur Nachrüstung von Heizungsanlagen und Teilen der Gebäudehülle.
Durch die hohen Energiekosten und die Einführung der Energieeinsparverordnung ist ein noch junger, zukunftsorientierter Markt entstanden, den viele Handwerksbetriebe für sich erschließen können. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die sich durch die Weiterbildung zum "Gebäudeenergieberater (HWK)" vom Markt abheben und zusätzlich die Qualifikation zur Ausstellung von Energieausweisen erwerben wollen.
Das Zentrum für Umweltschutz und Management der Handwerkskammer Rheinhessen (ZUM) bietet diese Weiterbildung bereits seit vielen Jahren an. Im April war beispielsweise ein neuer Kurs gestartet. Aufgrund der großen Nachfrage soll im August ein weiterer Kurs stattfinden. Nach Abschluss der Weiterbildung haben die erfolgreichen Absolventen die Möglichkeit, sich in das Gebäudeenergieberater-Verzeichnis eintragen zu lassen, das an Rat suchende Verbraucher ausgegeben wird und im Internet als Informationsangebot der Handwerkskammer zur Verfügung steht.
Verbraucher erhalten ein Gebäudeenergieberater-Verzeichnis sowie grundlegende Informationen zur Energieeinsparung und rechtliche Verpflichtungen durch die Energieeinsparverordnung bei der Umweltberatung der Handwerkskammer Rheinhessen. Ansprechpartner: Marc Meurer, Tel.: 06131/ 250 50 92, E-Mail m.meurer@hwk.de.
Weiter Infos unter www.zum-rheinhessen.de