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Hessische Handwerkskammern warnen vor Ausweitung künstlicher Beschäftigung

Beschäftigungszuschuss und Kombilohn für Jugendliche

(lifePR) (Wiesbaden, )
Die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern (ARGE) lehnt die von der Bundesregierung geplante Einführung eines Beschäftigungszuschusses für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen mit Nachdruck ab. ARGE-Präsident Gerhard Repp zufolge werde mit der massiven finanziellen und faktisch unbefristeten Förderung der Beschäftigung schwer vermittelbarer Langzeitarbeitsloser quasi einen „Blankoscheck für eine Ausweitung künstlicher Beschäftigung“ ausgestellt. „Was wir brauchen ist eine umfassende Betreuungs-, Weiterbildungs- und Vermittlungsoffensive, um diesen Personenkreis wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen“, forderte Repp.

Der geplante Beschäftigungszuschuss weise gefährliche Konstruktionsfehler auf, die umfangreiche Mitnahmeeffekte ermöglichen würden, aber nicht zur Integration in reguläre Beschäftigung verhelfen würden. „Maßnahmen künstlicher Beschäftigung sind nicht nur teuer, sondern verschlechtern die Chancen der Betroffenen auf dem ersten Arbeitsmarkt“, gab Repp zu bedenken. Mehr noch als die Ein-Euro-Jobs verdränge die künstliche Beschäftigung reguläre Arbeit und gehe damit zu Lasten der Handwerksbetriebe, die mit ihren Steuerzahlungen dies auch noch mitfinanzieren würden.

Qualifizierungszuschüsse richtig - Eingliederungszuschüsse mitnahmeanfällig

Der von der Bundesregierung vorgesehene Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer ziele hingegen in die richtige Richtung. Die Kriterien (bis 25 Jahre, ohne Berufsabschluss, mindestens sechs Monate arbeitslos) seien eng gefasst und die Förderdauer (maximal zwölf Monate) angemessen. Einen Eingliederungszuschuss für Arbeitslose bis 25 Jahre, aber mit Berufsabschluss, lehnte der ARGE-Präsident hingegen ab. Aufgrund der Einschränkung der Fördervoraussetzungen auf ein Kriterium – mindestens sechs Monate Arbeitslosigkeit – wäre dieses Instrument in „höchstem Maße mitnahmeanfällig“, meinte Repp. Es sei unakzeptabel, kurzfristige Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung pauschal als Vermittlungshemmnis zu interpretieren.
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