Seit dem 01. August 2007 gibt es in Springe den Psychiatrischen Fachpflegedienst Roddau und in Isernhagen den Fachpflegedienst für psychiatrische Pflege Claudia Grimm. Damit übernimmt die Region Hannover, bezüglich der Organisation und Netzwerkentwicklung von ambulanter gerontopsychiatrischer Pflege, eine bundesweite Vorreiterrolle.
Der Anteil der gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen nimmt landesweit und damit auch in der Region Hannover beständig zu. Ursache dafür sind unter anderem demografische Entwicklungen, die sich zunehmend bemerkbar machen. Fachleute gehen davon aus, dass zurzeit in der Region Hannover rund 32.000 Seniorinnen und Senioren gerontopsychiatrisch erkrankt sind. Davon leiden ca. 16.000 Personen unter einer demenziellen Erkrankung.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung der Bundesrahmenrichtlinien über die Verordnung „Häuslicher Krankenpflege“ kann ambulante psychiatrische Krankenpflege seit Juli 2005 durch niedergelassene Fachärzte für Psychiatrie verordnet werden. Aus dieser Veränderung resultiert, dass die Krankenkassen mit „Fachpflegediensten für psychiatrische Pflege“ gesonderte Versorgungsverträge abschließen müssen. Vor diesem Hintergrund hat eine Arbeitsgruppe des Niedersächsischen Landesfachbeirats für Psychiatrie mit den Landesverbänden der Krankenkassen Kriterien erarbeitet die ein Pflegedienst erfüllen muss, um von den Krankenkassen als Vertragspartner anerkannt zu werden. Damit wiederum ein Pflegedienst diese Kriterien erfüllen kann muss er unter anderem im Bereich der Weiterbildung rund 10.000 Euro investieren.
Im Sinne des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ soll in der Region Hannover ein möglichst lückenloses Versorgungsnetz aufgebaut werden. Zur Erreichung dieses Ziels sollen in den noch nicht gerontopsychiatrisch ambulant versorgten Sektoren Laatzen, Burgdorf, Langenhagen, Neustadt und Ronnenberg der sozialpsychiatrischen Beratungsstellen der Region Hannover möglichst zwei „Fachpflegedienste für psychiatrische Pflege“ ihre Leistungen anbieten. Die Fachpflegedienste müssen neben der fachlichen Qualifikation bereit sein, mit den sozialpsychiatrischen Beratungsstellen sowie den ortsansässigen Fach- und Hausärzten zu kooperieren. Die Region Hannover fördert interessierte Pflegedienste mit einer Anschubfinanzierung von 5.000 Euro. Als Gegenleistung schließen die Pflegedienste mit der Region Hannover einen Kooperationsvertrag ab und verpflichten sich, die Leistungen eines „Fachpflegedienstes für psychiatrische Pflege“ mindestens fünf Jahre anzubieten.