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Hans-Böckler-Stiftung

Publikation mit drei Gutachten

Rechtsexperten: Tarifgestützte Mindestlöhne verfassungs- und europarechtlich unproblematisch

(lifePR) (Düsseldorf, )
Verfassungs- und europarechtlich ist die Einführung von tarifgestützten Mindestlöhnen durch eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf weitere Branchen unproblematisch. Das gilt auch für Branchen, in denen mehrere Tarifverträge existieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zu diesem Ergebnis kommen namhafte Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in mehreren aktuellen Gutachten. Sie sind in einem Sammelband in der Schriftenreihe der Hans-Böckler-Stiftung im Nomos Verlag erschienen.*

Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin in erster Instanz zur Post-Mindestlohnverordnung entschieden hat, wird wieder über grundsätzliche Aspekte tarifgestützter Mindestlöhne debattiert. Mit zentralen verfassungs- und europarechtlichen Fragen haben sich in jüngster Zeit verschiedene Gutachter beschäftigt. "Die Experten beantworten genau die Fragen, die derzeit aufgeworfen werden. Und sie sind sich in entscheidenden Punkten einig: tarifgestützte Mindestlöhne sind zulässig und praktikabel", sagt Prof. Dr. Heide Pfarr, Arbeitsrechtlerin und Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Mit der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU sei die Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Entsendegesetz vereinbar, schreiben Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Hamburg, und Privatdozentin Dr. Eva Kocher, die an der Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt/Main lehrt. Und nach den Prinzipien der deutschen Rechtsordnung sei es zwar "grundsätzlich Aufgabe der Gewerkschaften, das Verhandlungsgleichgewicht für die Arbeitnehmer herzustellen und über Tarifverträge mit den Arbeitgebern Mindestlöhne festzulegen", so die Rechtswissenschaftler zu den verfassungsrechtlichen Aspekten. Ein allgemeinverbindliches Mindestentgelt könne dennoch erforderlich sein, um Löhne in Höhe des Existenzminimums zu garantieren. Etwa, wenn dafür ausnahmsweise auch die Durchsetzungskraft der Gewerkschaften regional oder in einer Branche nicht ausreicht.

Dabei dürfe der Gesetzgeber jedoch niemals unberücksichtigt lassen, dass er mit einer Allgemeinverbindlicherklärung in die Tarifautonomie der Tarifparteien eingreift. Ein solcher Schritt müsse daher unter den sozioökonomischen Bedingungen der jeweiligen Branche notwendig und damit im öffentlichen Interesse sein, so Prof. Dr. Bieback und PD Dr. Kocher.

Existieren für denselben Geltungsbereich zwei Tarifverträge miteinander konkurrierender Koalitionen, dann muss der Staat einen der beiden Tarifverträge als Basis für einen Mindestlohn auswählen. Als Auswahlkriterium empfehlen die Rechtsexperten die Repräsentativität der tarifvertragsschließenden Koalitionen. Maßgebend ist danach, welche Tarifvertragsparteien über den höchsten Organisationsgrad verfügen. Allerdings sollten alle Tarifvertragsparteien ein Recht auf Anhörung im Verfahren der Verbindlicherklärung haben - auch die jenes Tarifvertrags, gegen den sich der Gesetzgeber entschieden habe. Der übergangene Tarifvertrag, dessen Löhne unter den nun festgesetzten Mindestentgelten liegen, könne dann von diesen verdrängt werden.

Zum gleichen Ergebnis kommen die Professoren Thomas Dieterich, ehemaliger Präsident des Bundesarbeitsgerichts, und Peter Hanau, die sich speziell mit tarifgestützten Mindestlöhnen in der Leiharbeitsbranche beschäftigt haben. Die Ausarbeitung von Prof. Dr. Dieterich beruht auf einem Gutachtenauftrag der Hans-Böckler-Stiftung, die von Prof. Dr. Hanau auf einem solchen der Arbeitsgeberverbände BZA und IGZ. Beide Wissenschaftler sprechen sich für eine Ausweitung des Entsendegesetzes aus. Wer die Einbeziehung der Zeitarbeit ablehne, "wendet sich im Ergebnis gegen das gesamte System des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und gefährdet das fragile Gleichgewicht zwischen der Dienstleistungsfreiheit und dem Schutz der inländischen Arbeitsmärkte", so Professor Hanau.

* Karl-Jürgen Bieback, Thomas Dieterich, Peter Hanau u.a.: Tarifgestützte Mindestlöhne, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2007

Mehr Informationen zum Gutachten von Prof. Dr. Bieback und PD Dr. Kocher im Böckler Impuls 14/2007: www.boeckler.de/...

Artikel zum Gutachten von Prof. Dr. Dieterich:
www.boeckler.de/...

Weitere Informationen zu Niedrig- und Mindestlöhnen im Webangebot der Hans-Böckler-Stiftung:
www.boeckler-boxen.de/...
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