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Tarifliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz in Branchen mit 1,4 Millionen Beschäftigten

Höhe zwischen 12,40 und 6,36 Euro

(lifePR) (Düsseldorf, )
In aktuell sechs Wirtschaftszweigen gibt es tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Diese Mindestlöhne gelten für alle Betriebe und Beschäftigten in der jeweiligen Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Nachdem am gestrigen Montag der Tarifvertrag für die etwa 300.000 Beschäftigten des Elektrohandwerks für allgemeinverbindlich erklärt wurde, besteht nunmehr für Branchen mit rund1,4 Millionen Beschäftigten ein tariflicher Mindestlohn nach dem Entsendegesetz.

Die Höhe dieser Mindestlöhne schwankt je nach Branche und Region zwischen 12,40 Euro (Fachwerker, Bauhauptgewerbe Westdeutschland) und 6,36 Euro (Gebäudereinigerhandwerk Ost). Dies geht aus einer Übersicht hervor, die das WSI-Tarifarchiv in der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf veröffentlicht hat (siehe Tabelle im Anhang; Link zur PM mit Anhang am Fuß dieses Textes).

Bauhauptgewerbe: Mindestlöhne nach dem AEntG bestehen seit 1996. Für ungelernte Arbeiter (Werker) beträgt der Mindestlohn in Westdeutschland 10,30 Euro, er steigt ab September auf 10,40 Euro (Ost: 8,90/9,00 Euro). Gelernte Kräfte (Fachwerker) erhalten einen Stundenlohn 12,40 (West) bzw. 9,80 Euro (Ost). Ab September gibt es im Westen 0,10 Euro mehr.

Maler- und Lackiererhandwerk: Im Westen beläuft sich der Mindestlohn für Ungelernte bzw. Gesellen auf 7,85 bzw. 10,73 Euro, im Osten sind es 7,15 bzw. 9,37 Euro.

Abbruch- und Abwrackgewerbe: Für Hilfskräfte beträgt der Mindestlohn 9,49/8,80 Euro (West/Ost), für Fachwerker 11,60/9,80 Euro (West/Ost).

Dachdeckerhandwerk: Hier gibt es für Ost- und Westdeutschland einen einheitlichen Mindestlohn für Helfer, der sich zurzeit auf 10,00 Euro beläuft. Er steigt Anfang 2008 auf 10,20 Euro und ein Jahr später auf 10,40 Euro.

Gebäudereinigerhandwerk: Der Mindestlohn beträgt hier 7,87 bzw. 6,36 Euro im Westen bzw. Osten und steigt auf 8,15 und 6,58 Euro ab Anfang 2008.

Elektrohandwerk: Die Tarifparteien haben sich auf ein Mindestentgelt von 9,20 Euro (West) und 7,70 Euro (Ost) verständigt. Die Mindestlöhne sollen in den nächsten drei Jahren schrittweise auf 9,60 und 8,20 Euro steigen.

Bislang nicht umgesetzt sind Regelungen in den Bereichen:

Zeitarbeit: Der Tarifvertrag der DGB-Tarifgemeinschaft mit den beiden führenden Zeitarbeitsverbänden BZA und iGZ sieht ab 2007 einen Mindestlohn von 7,15 Euro im Westen und 6,22 Euro im Osten vor (2008: 7,31 und 6,36 Euro). Die Einbeziehung der Zeitarbeitsbranche in das AEntG ist in der Großen Koalition strittig. Außerdem bestehen konkurrierende Tarifverträge seitens der Christlichen Gewerkschaften mit zum Teil deutlich niedrigeren Tarifen.

Postdienstleister: Der Tarifvertrag zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste sieht ab Dezember 2007 für Briefzusteller in Westdeutschland und Berlin-Ost einen Mindestlohn von 9,80 Euro vor. Briefzusteller in Ostdeutschland sollen mindestens 9,00 Euro erhalten. Für Hilfskräfte beträgt der Mindestlohn 8,40 bzw. 8,00 Euro.
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