Denkmalschutz
Nicht nur bei Neubauten, auch bei denkmalgeschützten Gebäuden müssen diese Fachregeln eingehalten werden. Alte Dachlandschaften haben bei Umbau oder Sanierung gleichzeitig die neue Energiesparverordnung einzuhalten, wodurch erhebliche konstruktive Probleme beim Einbau einer Wärmedämmung entstehen können. Wichtig ist aber auch hier, eine fachgerechte Windsogsicherung, unter Berücksichtigung versicherungstechnischer Forderungen, dem Dachbaustoff und der Dachform gemäß auszuführen. Denn fehlerhafte, falsche, falsch bemessene oder zu wenige Klammern führen nicht nur schneller zum Sturmschaden, im Schadensfall besteht u. U. auch kein Versicherungsschutz mehr. Daran sollten Bauherren, Planer und Verarbeiter grundsätzlich denken.
Biberschwanzklammer 415 c®
Um Biberschwanzziegel - in Abhängigkeit von Dachneigung und Dachform - windsoggeschützt auf der Dachkonstruktion zu befestigen, werden Biber-schwanzklammern eingesetzt. Speziell dafür hat Fr. Ossenberg - Schule + Söhne, Europas führender Hersteller von Befestigungselementen für Dach und Fassade, die Biberschwanzklammer 415c® entwickelt. Es handelt sich dabei um eine traglattenabhängige Klammer für vier verschiedene Lattendicken und Biberstärken von 10 mm bis 20 mm. Diese Klammer kann ohne zusätzliches Werkzeug wirtschaftlich montiert werden. Ihr Einbau ergibt eine mechanisch sichere Verbindung bei der Eindeckung. Hergestellt wird sie korrosionsgeschützt in ZIAL® oder dauerhaft korrosionsbeständig aus Edelstahl.
Wenn nach den Tabellen für die Klammerbefestigung – einzusehen in den Fachregeln – geklammert werden muss, empfiehlt FOS mindestens jeden zweiten Biber zu klammern. Denn die Bemessungslast der Biberschwanz-klammern beträgt nicht, den in den Tabellen genannt, Wert von 0,15 kN. Doch der Flächenwert bei einer Verklammerung jedes zweiten Biberschwanzziegels pro Quadratmeter Dachfläche entspricht dem von Seitenfalzklammern bei Dachpfannen.
Abgestimmt auf den Dachziegel
Die Fachregeln fordern, dass Klammern zur Windsogsicherung generell geeignet und auf den jeweiligen Deckwerkstoff abgestimmt sein müssen. Es muss seitens des Herstellers der Dachziegel und des Klammerherstellers eine eindeutige Zuordnung ausgewiesen sein. Die Bemessungslast von Klammern sowie deren Eignung für den verwendeten Dachziegel ist vom Hersteller nachzuweisen. Dieser Nachweis, bezogen auf den jeweiligen Ziegelhersteller, kann von FOS angefordert bzw. auf der Internetseite www.fos.de eingesehen werden. Planer und Verarbeiter sollten dabei unbedingt beachten, dass die genannten Werte alleine für FOS-Produkte gültig sind. Im Schadensfall kann es zu Problemen führen (Versicherung, regelgerechter Einsatz) wenn nicht geprüfte bzw. vom Ziegel- und Klammerhersteller nicht freigegebene Produkte verarbeitet wurden.