In dem in erster Instanz vor dem Landgericht Bremen geführten Zivilverfahren verlangen insgesamt 59 Kläger festzustellen, dass die von der beklagten swb Vertrieb GmbH in der Zeit vom 01.10.2004 bis 01.01.2006 in vier Stufen vorgenommenen Preiserhöhungen für Erdgas von 4,01 Cent/Kilowattstunde auf 5,55 Cent/Kilowattstunde unbillig und unwirksam sind.
Das Landgericht hat der Klage erstinstanzlich mit Urteil vom 24.05.2006 (Az. 8 O 1065/05) statt gegeben. Es ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die in den Verträgen mit den Klägern enthaltenen Preisanpassungsklauseln, auf die die Beklagte die Gaspreiserhöhungen stützt, wegen Verstoßes gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. Eine Rechtsgrundlage für die vorgenommenen Erhöhungen habe deshalb nicht bestanden. Gegen diese Entscheidung des Landgerichts hat die Beklagte Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen eingelegt (Az. 5 U 42/06).