Die Vorschlagslisten sind durch die Hansestadt bis 1. Mai 2008 zu erstellen. Die durch das Landgericht Rostock bestimmte Vorschlagszahl für die Hansestadt Rostock beträgt 200 für die Erwachsenen- und Erwachsenenhilfsschöffen. Die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugend- und Jugendhilfsschöffen werden von den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt, ihre Vorschlagszahl beträgt 108. Weitere Infos dazu sind im Internet unter www.rostock.de zu finden. Bei Interesse an einer Bewerbung können das entsprechende Infomaterial sowie der Erklärungsbogen herunter geladen und an das Rechtsamt bzw. das Amt für Jugend und Soziales geschickt werden.
308 Schöffen gesucht
Die Vorschlagslisten sind durch die Hansestadt bis 1. Mai 2008 zu erstellen. Die durch das Landgericht Rostock bestimmte Vorschlagszahl für die Hansestadt Rostock beträgt 200 für die Erwachsenen- und Erwachsenenhilfsschöffen. Die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugend- und Jugendhilfsschöffen werden von den Jugendhilfeausschüssen aufgestellt, ihre Vorschlagszahl beträgt 108. Weitere Infos dazu sind im Internet unter www.rostock.de zu finden. Bei Interesse an einer Bewerbung können das entsprechende Infomaterial sowie der Erklärungsbogen herunter geladen und an das Rechtsamt bzw. das Amt für Jugend und Soziales geschickt werden.