Wird außerhalb dieser Zeit ein Container zur Grünschnittabfuhr benötigt, ist dies kostenpflichtig gegenüber dem Entsorger. Ebenso kostenpflichtig ist die Grünschnittentsorgung von nicht gärtnerisch genutzten Grundstücken wie Wochenendgrundstücken und Bauland. Gewerbliche Besteller haben ebenfalls die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Abfuhr.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist laut Abfallsatzung unzulässig, da in der Hansestadt Rostock organisierte Abfuhren erfolgen, entsprechende Sammelsysteme über Bio-Tonnen vorgehalten werden und Grünschnitt ganzjährig auf den Recyclinghöfen angenommen wird.
Eine Eigenkompostierung von Garten- und Bioabfällen aus Haushaltungen ist nach Abfallsatzung grundsätzlich erlaubt. Grundstückseigentümer, die auf dem Grundstück kompostieren und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung des Kompostes sicherstellen, können nach Anzeige bei der Hansestadt Rostock von der Entsorgung dieser Abfälle befreit werden. Innerhalb eines Kalenderjahres ist ein Wechsel zwischen Eigenkompostierung und Nutzung der Biotonne bzw. umgekehrt nur einmal möglich.