Durch die Einstweilige Verfügung war die Hansestadt Rostock als alleinige Gesellschafterin gehindert, Maßnamen gegen den Geschäftsführer einzuleiten. Der Oberbürgermeister wird jetzt alles Weitere veranlassen, um die vom Hauptausschuss beschlossene Suspendierung und die vorfristige Beendigung der Tätigkeit des Geschäftsführers durchzusetzen.
Mit der Geschäftsführung der städtischen Wohnungsgesellschaft, die etwa ein Drittel der Wohnungen in der Hansestadt verwaltet, beschäftigt sich auch der Hauptausschuss im nicht öffentlichen Teil einer für Freitag, den 1. Juni 2007, anberaumten Dringlichkeitssitzung.