"Es ist nicht möglich, den zusätzlichen Konsolidierungsbedarf in Höhe von 23 Mio. Euro darzustellen", so der Oberbürgermeister. "Wir können derzeit von einer voraussichtlichen Haushaltsverbesserung in Höhe von etwa 13 Mio. Euro ausgehen und werden versuchen, im weiteren Prozess des Haushaltsvollzuges nochmals einen zusätzlichen namhaften Betrag einzusparen. Insgesamt 23 Mio. Euro dem laufenden Haushalt zu entziehen erscheint derzeit auch vor dem Hintergrund des mittlerweile fortgeschrittenen Haushaltsjahres als nicht realisierbar." Dieser Betrag wird auch durch eine umfassende Haushaltssperre im laufenden Jahr kaum mehr erreicht werden können, da der Umfang der Leistungen, zu denen die Kommune gesetzlich und vertraglich verpflichtet ist, nicht beeinflusst werden kann.
Die Kommunalaufsichtsbehörde hat nochmals auf den von der Verwaltungsführung im Dezember 2006 der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegten Stellenplanentwurf, der auch die Potenziale für Ausgliederungen aufgezeigt hat, verwiesen und erwartet, dass für Stellen in diesem Umfang nun auch so genannte kw-Vermerke ("künftig wegfallend") gesetzt werden. Damit wird ein erheblich größerer Eingriff in die Personalwirtschaft vorgenommen werden müssen, als von der Verwaltungsführung ursprünglich beabsichtigt war.
Die Kommunalaufsichtsbehörde wird die Anmerkungen der Rostocker Verwaltungsführung in die Abwägungen zum Haushaltserlass 2007 einfließen lassen. Die Rostocker Stadtverwaltung prüft derzeit die Schritte für das weitere Verfahren.