Die Aussagen, dass das Projekt infrage gestellt sei oder der Kaufpreis neu verhandelt werden müsse, entsprechen nicht den Tatsachen. *Wir untersuchen derzeit den Umstand, dass der unabhängige Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Rostock innerhalb von nur zwei Jahren zu nicht unerheblich voneinander abweichenden Einschätzungen gekommen ist, wie viel die städtischen Grundstücke dort wert sind", erläutert der Oberbürgermeister. *Nachdem Stadtverwaltung und Bürgerschaft den Weg für einen Verkauf mit Beschluss der Bürgerschaft am 4. Juli 2007 frei gemacht hatten, sind wenige Minuten vor der Bürgerschaftssitzung am 25. Juli 2007 Hinweise zu der Gutachten-Differenz in Form eines Prüfauftrages aufgetaucht. Diesen Hinweisen muss ich natürlich nachgehen. Die Prüfung ist jedoch noch nicht abgeschlossen."
*Ich bedauere außerordentlich, dass diese Frage öffentlich diskutiert wurde, und entschuldige mich im Namen der Hansestadt Rostock bei dem Projektentwickler, der den Mut hat, hier in die Zukunft unserer Stadt zu investieren. Die Stadtverwaltung hat dieses Vorhaben über mehrere Jahre begleitet und konnte dabei auf die Konstruktivität und das Miteinander des Investors und der Architekten setzen", so der Oberbürgermeister. *Dass berechtigte Fragen im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft nun dafür genutzt werden, um sich öffentlich zu profilieren, zeigt, wie weit wir manchmal in Rostock davon entfernt sind, im Interesse der Entwicklung unserer Stadt zusammenzuarbeiten. Ich bedauere das sehr und kann angesichts der Probleme und der Chancen unserer Stadt nur appellieren, wieder die Sachthemen in den Mittelpunkt der Kommunalpolitik zu stellen."
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein selbständiges, unabhängiges, an keinerlei Weisungen gebundenes marktkundiges und sachverständiges Kollegialgremium. Er erarbeitet Wertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohneigentum und Rechte an Grundstücken. Das Gremium besteht in der Hansestadt Rostock aus dem Vorsitzenden und 13 ehrenamtlichen Mitgliedern. Ihm gehören Bankfachleute, Architekten, Wohnungswirtschaftler, Juristen, Grundstücksmakler, freie Sachverständige, Betriebswirte und Finanzkaufleute an. Zusammensetzung und Bestellung der Mitglieder sind durch die Landesverordnung über die Bildung von Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vom 6. Juli 1992 geregelt.