Die Erträge können an Körperschaften bzw. Vereinigungen als Förderung nach dem Zuwendungsrecht ausgereicht werden, die vorwiegend mildtätige Zwecke verfolgen. Insbesondere geht es um die Förderung von Suppenküchen und Teeanstalten sowie Wärmestuben für die Ärmsten der Hansestadt Rostock. Die Benutzung dieser Einrichtungen soll ohne Unterschied des Geschlechts und des Alters, der Konfession und des Standes gewährt werden. Die Höhe des Ertrages für das Jahr 2007 beträgt 13.000 Euro. Die Ausreichung der Stiftungsmittel ist zum Tag des Ehrenamtes Anfang Dezember 2007 vorgesehen. Vorschläge und Bewerbungen sind als Antragstellung bitte bis zum 31. August 2007 schriftlich an den Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit, Neuer Markt 3, 18055 Rostock, einzureichen. Dazu erforderliche Antragsunterlagen und Informationen sind im Amt für Jugend und Soziales, Neuer Markt 3, 18055 Rostock, zu erhalten.
Otto und Clara Gütschow Stiftung: Vorschläge und Bewerbungen jetzt einreichen
Die Erträge können an Körperschaften bzw. Vereinigungen als Förderung nach dem Zuwendungsrecht ausgereicht werden, die vorwiegend mildtätige Zwecke verfolgen. Insbesondere geht es um die Förderung von Suppenküchen und Teeanstalten sowie Wärmestuben für die Ärmsten der Hansestadt Rostock. Die Benutzung dieser Einrichtungen soll ohne Unterschied des Geschlechts und des Alters, der Konfession und des Standes gewährt werden. Die Höhe des Ertrages für das Jahr 2007 beträgt 13.000 Euro. Die Ausreichung der Stiftungsmittel ist zum Tag des Ehrenamtes Anfang Dezember 2007 vorgesehen. Vorschläge und Bewerbungen sind als Antragstellung bitte bis zum 31. August 2007 schriftlich an den Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit, Neuer Markt 3, 18055 Rostock, einzureichen. Dazu erforderliche Antragsunterlagen und Informationen sind im Amt für Jugend und Soziales, Neuer Markt 3, 18055 Rostock, zu erhalten.