Während das Maßnahmenkonzept des Luftreinhalteplans sich vor allem auf den Straßenzug der L 22 im Stadtzentrum konzentriert, beschränkt sich der Lärmaktionsplan auf die drei Schwerpunkt-Straßenzüge L 22 von der Hamburger Straße bis zur Rövershäger Chaussee, die L 191 von der Tessiner Straße bis zum Mühlendamm und die L 132 von der Satower Straße bis zur Nobelstraße. Beide Pläne sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans basiert auf den Informationen aus den Lärmkarten für die Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr 16.400 Fahrzeugen pro Tag. Lärmkarten erfassen vom Lärm betroffene Bewohner.
Allein an den drei Rostocker Schwerpunkt-Straßenzügen sind rund 2.000 Betroffene gesundheitsschädigenden Lärmpegeln von mehr als 55 Dezibel nachts ausgesetzt.
Für diese Bereiche wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans durch das federführende Amt für Umweltschutz in Kooperation mit der Arbeitsgruppe *Lärmaktionsplan" und dem Dresdener Planungsbüro Dr. Hunger/SVU aufgestellt. Die Arbeitsergebnisse wurden der Rostocker Öffentlichkeit bereits in zwei Lärmforen vorgestellt und diskutiert.
Neben der öffentlichen Auslegung erhalten auch die am Lärmforum beteiligten Verbände, Ortsbeiräte, Unternehmen und Behörden den Entwurf des Lärmaktionsplans zur Stellungnahme zugesandt. Den Entwurf zum Lärmaktionsplan kann auch im Internet unter www.rostock.de/umweltamt eingesehen werden.
Der Luftreinhalteplan wurde unter Federführung des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern und fachlicher Koordinierung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) in enger Kooperation mit der Hansestadt Rostock aufgestellt. Das Maßnahmenkonzept wurde durch eine Arbeitsgruppe unter Koordinierung des Amtes für Umweltschutz erarbeitet und kann im Internet unter den seiten www.wm.mv-regierung.de und www.lung.mv-regierung.de eingesehen werden.
In den gesetzlich vorgeschriebenen Luftqualitätsmessungen in der Rostocker Innenstadt waren durch das LUNG im Jahr 2006 in einem Teilstück der L22 (Am Strande) Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid festgestellt worden.
Nach der Auslegung werden der Luftreinhalteplan und der Lärmaktionsplan im September in den Rostocker Bürgerschaftsausschüssen vorgestellt und letztlich in der Bürgerschaftssitzung am 15. Oktober 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt.