Geregelt werden die Reinigungsmodalitäten für alle öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock. Im Straßenverzeichnis der Satzung sind die öffentlich zu reinigenden Bereiche aufgelistet. Alle weiteren Straßen bzw. Straßenteile sind durch die Eigentümer der anliegenden Grundstücke zu betreuen.
Weitere Auskünfte über den Reinigungsumfang sind im Internet unter www.rostock.de nachzulesen bzw. im Amt für Umweltschutz.