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Gemeinsame Erklärung zum Projekt elektronische Gesundheitskarte

(lifePR) (Berlin, )
Berufsverband Deutscher Internisten, Bundesärztekammer, Deutscher Hausärzteverband, Gemeinschaft der Fachärztlichen Berufsverbände, Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Kassenärztliche Bundesvereinigung, Marburger Bund, NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.

Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sollen die Weichen für eine grundlegende Modernisierung der Kommunikation im Gesundheitswesen gestellt werden. Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen der deutschen Ärzteschaft stellen mit großer Skepsis und Sorge fest:

- Bisher ist für die Ärzteschaft nicht klar erkennbar, ob die inzwischen entwickelten technischen Lösungen einen ausreichenden Schutz der Patient-Arzt-Beziehung sicherstellen. Die Vertraulichkeit der Patient-Arzt-Beziehung bleibt wesentliche Grundlage ärztlichen Handelns. Sie darf nicht in Frage gestellt werden.


- Bei der derzeitigen Ausrichtung des Projektes scheinen lediglich administrative Prozesse wie E-Rezept oder die Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen bei den Krankenkassen bedient werden zu müssen. Der Nutzen für Patienten und Ärzte steht nicht im Vordergrund und wird in der zeitlichen Abfolge vernachlässigt.


- Die bisher bekannt gewordenen Ergebnisse der ersten Tests der elektronischen Gesundheitskarte nähren die Befürchtung, dass der Einsatz im Regelbetrieb zu nicht hinnehmbaren Belastungen und Störungen in der Patientenversorgung führt.

- Die Kosten eines Projektes, welches als Infrastrukturmaßnahme gesamtgesellschaftlichen Nutzen und nicht zuletzt Nutzen für die Exportfähigkeit der deutschen Wirtschaft bringen soll, können nicht – auch nicht in Teilen – von der Ärzteschaft getragen werden.


- Es ist zu befürchten, dass bei der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Besonderheiten der Arztpraxen in ihrer spezifischen Ausrichtung sowie ihren unterschiedlichen Strukturen und Prozessen im Hinblick auf die Nutzbarkeit von Online-Anwendungen nicht hinreichend berücksichtigt werden.

Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen stimmen darin überein, dass der Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen die Chance bietet, schneller und umfassender patientenbezogene Informationen zwischen den Ärzten auszutauschen, auf diese zuzugreifen und administrative Prozesse zu vereinfachen. Telematik wird zukünftig ein Teil medizinischer Versorgung und damit auch ärztlicher Tätigkeit sein.


Im Hinblick auf das Projekt elektronische Gesundheitskarte erheben die unterzeichnenden Verbände und Organisationen daher die folgenden Forderungen:


- Die technischen Lösungen für das Projekt elektronische Gesundheitskarte müssen entsprechend den gesetzlichen Regelungen den Zugriff auf sensible Patientendaten allein durch Ärzte und andere medizinische Leistungsträger wirksam und langfristig sicherstellen. Von der gematik ist eine umfassende, gleichwohl für technische Laien verständliche Gesamtbeschreibung der bis jetzt konzipierten technischen Lösungen und besonders der Sicherheitskonzepte zu erstellen. Ohne eine solche Darstellung wird es Ärztinnen und Ärzten nicht möglich sein, die ihnen als Treuhänder vom Patienten anvertrauten Daten auf der Gesundheitskarte oder in der Telematikinfrastruktur zu speichern.

- Es muss unmittelbar bei Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ein medizinischer Nutzen für die Patientenversorgung bestehen. Wenn nicht von Beginn an der sichere elektronische Datenaustausch der Ärztinnen und Ärzte untereinander ermöglicht wird, ist ein Anschluss von Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur nicht sinnvoll und wird keine Akzeptanz finden.


- Der Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte darf nicht zu Störungen der Abläufe im Gesundheitswesen führen. Er muss auch für Patientinnen und Patienten handhabbar und transparent gestaltet werden. Solange alltagstaugliche Verfahren nicht gewährleistet sind, werden die Ärztinnen und Ärzte weiterhin herkömmliche Papierverfahren verwenden, um vorrangig die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten sicherzustellen.


- Den hohen Kosten für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte steht für die Ärztinnen und Ärzte kein finanzieller Gegenwert gegenüber. Die Kosten müssen daher umfassend vergütet werden. Andernfalls wird keine unternehmerische Entscheidung für Investitionen in die Gesundheitskarten-Technologie erfolgen.


- Der Bedarf der Arztpraxen an Telematik im Hinblick auf spezifische Ausrichtung, unterschiedliche Strukturen und Prozesse sowie die voraussichtliche Dauer der Tätigkeit in eigener Praxis muss bei der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte angemessen berücksichtigt werden, und es müssen Alternativen entwickelt werden. Andernfalls droht die beschleunigte Schließung von Arztpraxen und damit die Unterversorgung weiterer Regionen.

Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen der deutschen Ärzteschaft wollen einen sachorientierten Dialog zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte aufnehmen. Die Ergebnisse der Testphasen werden zeigen, ob die ärztlichen Interessen in der dargestellten Form gewahrt sind. Anderenfalls ist das Projekt elektronische Gesundheitskarte für die deutsche Ärzteschaft nicht weiter verfolgenswert.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.bundesaerztekammer.de
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