„Mit diesem Verfahren möchte der Hartmannbund einen Beitrag zur Klärung der unbefriedigenden Situation an vielen Kliniken leisten. Indem wir mehr Rechtssicherheit für die Ärzte erlangen, beugen wir einer weiteren Erhöhung des Konfliktpotentials in den Krankenhäusern vor“, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn.
Hintergrund: In den neuen Tarifverträgen für Universitätskliniken und kommunale Krankenhäuser sind erstmals Entgeltgruppen für Oberärzte und Leitende Oberärzte definiert. Die Voraussetzungen für eine Eingruppierung als Oberarzt sind eng gefasst. Erste Erfahrungen zeigen, dass viele Klinikträger diesen Umstand zum Nachteil der betroffenen Ärzte auslegen.