Der betroffene Arzt ist an einem südwestdeutschen Universitätsklinikum beschäftigt und mit Inkrafttreten der im Jahr 2006 verhandelten „arztspezifischen“ Tarifverträge wie viele seiner Kollegen als Facharzt und nicht als Oberarzt eingruppiert worden, obwohl er seit Jahren diese Funktion ausfüllt.
Hintergrund sind die in den neuen Tarifverträgen für Universitätsklinika und kommunale Krankenhäuser erstmals definierten Entgeltgruppen des „Oberarztes“ und „Leitenden Oberarztes“, die es so im bisherigen Tarifmodell des BAT nicht gab.
Die Voraussetzungen für eine Eingruppierung als Oberarzt sind eng gefasst und werden zusätzlich von einem großen Teil der Klinikträger in ihrem Sinne restriktiv ausgelegt. „Damit droht eine Spaltung in sogenannte „Titularoberärzte“, die zwar weiterhin so bezeichnet, aber nicht bezahlt werden und den entsprechend eingruppierten Oberärzten – eine weitere Erhöhung des Konfliktpotentials und bereits Realität an vielen Kliniken“, sagte Winn.
Um dies zu verhindern und mehr Rechtssicherheit zu erlangen, will der Hartmannbund durch sein „Referat für Stationäre Versorgung und Tarifangelegenheiten“ einen Eingruppierungsrechtsstreit unterstützen und damit zur Klärung der unbefriedigenden Situation beitragen.