Der Vorsitzende des Ausschusses Telematik im Hartmannbund begrüßte in diesem Zusammenhang das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Münster (Az.: 7 K 1473/07), nach dem der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Gebühreneinzug herangezogen werden dürfe. Er appellierte dafür, das Urteil auch auf Büro-PCs auszuweiten. "Wenn wir Ärzte die elektronische Gesundheitskarte (eCard) und weitere Anwendungen der Telematik umsetzen sollen - und hierfür ist ein Online-Zugang dringend erforderlich - dann dürfen uns nicht über Umwege zusätzliche Kosten aufgebürdet werden. Da wir im Gegensatz zu anderen freien Berufen diese Kosten nicht umlegen können, würde dies zu einer weiteren betriebswirtschaftlichen Belastung führen", so Lipp.
Lipp: GEZ-Gebühr für PCs wäre weiterer Stolperstein für eCard
Hartmannbund fordert Gebührenverzicht für Ärzte
Der Vorsitzende des Ausschusses Telematik im Hartmannbund begrüßte in diesem Zusammenhang das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Münster (Az.: 7 K 1473/07), nach dem der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Gebühreneinzug herangezogen werden dürfe. Er appellierte dafür, das Urteil auch auf Büro-PCs auszuweiten. "Wenn wir Ärzte die elektronische Gesundheitskarte (eCard) und weitere Anwendungen der Telematik umsetzen sollen - und hierfür ist ein Online-Zugang dringend erforderlich - dann dürfen uns nicht über Umwege zusätzliche Kosten aufgebürdet werden. Da wir im Gegensatz zu anderen freien Berufen diese Kosten nicht umlegen können, würde dies zu einer weiteren betriebswirtschaftlichen Belastung führen", so Lipp.