Darauf macht der Justitiar der Haufe Mediengruppe und Rechtsanwalt, Prof. Gerhard Geckle, aufmerksam. Erstmals läuft eine Klage vor dem Finanzgericht München, weil eine Familie aufgrund der ab 2007 gekürzten Pendlerpauschale für ihren 18-jährigen, in Ausbildung befindlichen Sohn kein Kindergeld in diesem Jahr mehr bekommt. Prof. Geckle hat auch diese Klage für den Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. eingereicht, die Haufe Mediengruppe unterstützt dieses Musterverfahren.
Viele Experten, auch einige Finanzgerichte bis hin zum Bundesfinanzhof, sind der Ansicht, dass die Kürzung der Entfernungspauschale nicht verfassungskonform ist. Da auch bei der Berechnung des Kindergeldanspruchs die neue Regelung zur Pendlerpauschale herangezogen wird, raten sie deshalb allen betroffenen Eltern, Einspruch gegen ablehnende Kindergeldbescheide einzulegen, damit sie von einer eventuell positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auch später profitieren. Denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird alsbald darüber befinden, ob die Kürzung der Pendlerpauschale mit den Auswirkungen für viele betroffene Steuerzahler, aber auch jetzt sogar für Kindergeldbezieher, zulässig ist.
Den aktuellen Stand der weiteren Entwicklungen kommentiert die Haufe Mediengruppe unter www.steuer-office.de.