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Kürzung der Pendlerpauschale kann sich auch beim Kindergeld auswirken

Die Pendlerpauschale ist wieder in den Mittelpunkt der politischen Diskussion gerückt. Dabei wird ein Aspekt in diesem Zusammenhang oft übersehen

(lifePR) (Freiburg, )
Die Kürzung der Pendlerpauschale kann auch zur Streichung des Kindergeldes führen. Dies betrifft Familien mit Kindern, die älter als 18 sind und sich in der Ausbildung befinden. Der Grund: Weil die Pendlerpauschale geringer ist, setzen Familienkassen geringere Werbungskosten und dadurch höhere Einkommen bei den Kindern an. Nicht selten wird so der Grenzbetrag der Einkünfte des Kindes von 7.680 Euro pro Jahr schnell überschritten. Die Folge: Es entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Einer Familie kann dadurch 1.848 Euro im Jahr spürbar in der Haushaltskasse fehlen.

Darauf macht der Justitiar der Haufe Mediengruppe und Rechtsanwalt, Prof. Gerhard Geckle, aufmerksam. Erstmals läuft eine Klage vor dem Finanzgericht München, weil eine Familie aufgrund der ab 2007 gekürzten Pendlerpauschale für ihren 18-jährigen, in Ausbildung befindlichen Sohn kein Kindergeld in diesem Jahr mehr bekommt. Prof. Geckle hat auch diese Klage für den Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. eingereicht, die Haufe Mediengruppe unterstützt dieses Musterverfahren.

Viele Experten, auch einige Finanzgerichte bis hin zum Bundesfinanzhof, sind der Ansicht, dass die Kürzung der Entfernungspauschale nicht verfassungskonform ist. Da auch bei der Berechnung des Kindergeldanspruchs die neue Regelung zur Pendlerpauschale herangezogen wird, raten sie deshalb allen betroffenen Eltern, Einspruch gegen ablehnende Kindergeldbescheide einzulegen, damit sie von einer eventuell positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auch später profitieren. Denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird alsbald darüber befinden, ob die Kürzung der Pendlerpauschale mit den Auswirkungen für viele betroffene Steuerzahler, aber auch jetzt sogar für Kindergeldbezieher, zulässig ist.

Den aktuellen Stand der weiteren Entwicklungen kommentiert die Haufe Mediengruppe unter www.steuer-office.de.
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