Rund 400.000 Unternehmen haben im Frühjahr unangenehme Post vom Bundesamt für Justiz erhalten. In dem Schreiben fordert das Amt die Firmenchefs auf, sofort ihrer Pflicht nachzukommen, ihren Jahresabschluss beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen. Wer der Offenlegung nicht nachkomme, werde ein Ordnungsgeld zahlen müssen.
Diese Verweigerer sind nur ein Teil des Problems. "Etwa 25 Prozent der eingereichten Abschlüsse sind inhaltlich falsch", sagt Annette Meier-Behringer, Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei der SGP Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH in Pfaffenhofen. Mit weit reichenden Folgen: schließlich sind einmal veröffentlichte Angaben im Nachhinein nur in Ausnahmefällen revidierbar.
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