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Bundestag will Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

(lifePR) (Freiburg, )
Mit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ will die Bundesregierung die ehrenamtliche Betätigung stärker fördern. Nach langer Diskussion liegt dem Bundestag heute die Gemeinnützigkeitsreform zur Entscheidung vor.

Erstmals wird es Steuervergünstigungen für die Vorstandsarbeit geben. Im Vordergrund steht dabei ein allgemeiner Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von bis zu 500 Euro im Jahr. Mit dieser Aufwandspauschale sollen die Kosten abgegolten werden, die den ehrenamtlich Tätigen durch ihre Beschäftigung entstehen. Profitieren werden also nicht nur die vielen ehrenamtlichen Vereinsvorstände, sondern auch weitere Vereinshelfer bis hin zum Platzwart, wenn man für seinen sonst ehrenamtlichen Einsatz von seinem Verein eine kleine Aufwandsentschädigung erhält.

Neben neuen Spenden-Grundsätzen wird darüber hinaus der bekannte Übungsleiterfreibetrag von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht. Auch bei der wirtschaftlichen Betätigung erhalten die gemeinnützigen Organisationen mehr Steuerspielraum durch die Anhebung der Zweckbetriebsgrenze von 30.678 Euro auf 35.000 Euro. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, dass diese Steuervergünstigungen schon ab Jahresanfang 2007, und damit rückwirkend, zum Zuge kommen sollen. Allerdings muss der Bundesrat noch Ende September hierzu seine (erwartete) Zustimmung erteilen.

Prof. Gerhard Geckle, Vereinsexperte aus Freiburg: „Das ist nun das richtige Signal, damit man bei weit über 600.000 eingetragenen Vereinen nicht nur die gemeinnützige Zielsetzung unterstützt, sondern auch die Millionen von engagierten Mitgliedern über den neuen Steuerfreibetrag für das Ehrenamt motiviert.“ Konkrete Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens, eine erste Kommentierung hierzu sowie eine Synopse mit den aktuellen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht können unter http://www.vereins-office.de abgerufen werden.
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