Arbeitsrechtlich sind die Auswirkungen des Gesetzes erheblich: So kann ein Arbeitnehmer, der sich kurzfristig entscheidet, einen nahen Angehörigen pflegen zu wollen, eine so genannte "Pflegezeit" in Anspruch nehmen. Er fällt deshalb bis zu sechs Monate komplett aus, ohne dass der Arbeitgeber Einfluss nehmen kann. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber lediglich die Verhinderung an der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer mitteilen, einer ausdrücklichen Genehmigung bedarf es nicht.
Was Arbeitgeber jetzt zu beachten haben und welche Details sich im neuen Gesetz offenbaren, finden Interessierte im Personalportal der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/personal.