Die Abweichungen vom ehemaligen Regierungsentwurf:
Bei den persönlichen Freibeträgen hat sich nichts mehr geändert.
Das Erbschaftsteuerreformgesetz sieht den Ansatz des Betriebsvermögens mit dem Verkehrswert vor. Eine Steuerbefreiung ist von bestimmten Wohlverhaltensregeln wie einer Betriebsfortführung abhängig. Unternehmer dürfen dabei wählen, ob sie das begünstigte Vermögen zu 85 Prozent nach einer Haltefrist von sieben Jahren oder nach zehn Jahren zu 100 Prozent steuerfrei stellen wollen.
Das selbst bewohnte Haus bleibt auch im Erbfall unabhängig vom Wert steuerfrei, wenn es an Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner vererbt wird und der Nachfolger anschließend noch mindestens zehn Jahre darin wohnt. Das Gleiche gilt für Kinder, hier allerdings beschränkt auf eine Fläche von 200 Quadratmetern.
Für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2007 und 31. Dezember 2008 ist auf Antrag ein Wahlrecht zwischen den derzeit gültigen und neuen Regelungen des Erbschaftsteuer- und des Bewertungsrechts vorgesehen - allerdings nur im Erb- und nicht im Schenkungsfall. Das Wahlrecht erstreckt sich aber nicht auf die neuen höheren Freibeträge.
Handlungsbedarf vor dem 1. Januar 2009?
In bestimmten Fällen kann sich ein Vermögenstransfer noch bis Silvester 2008 lohnen. Es bleibt aber nicht mehr viel Zeit. Daher kann es für die Betroffenen sinnvoll sein, jetzt Schenkungs- und Notarverträge innerhalb des verbleibenden Zeitfensters schon einmal bis zur Unterschriftsreife vorzubereiten. Sobald der Bundesrat dem Gesetz am 5. Dezember 2008 zugestimmt hat, kann der Vertrag unterschrieben werden. In anderen Fällen wiederum lohnt sich abzuwarten, etwa im engeren Familienkreis oder bei eingetragenen Lebenspartnern.
Ausführliche Hintergrundinformationen und Handlungsempfehlungen finden Interessierte auf dem Steuerportal der Haufe Mediengruppe unter: http://www.haufe.de/steuern