Übertragen beispielsweise Unternehmer, Freiberufler und Landwirte ihren Betrieb auf die Nachkommen, gelten bis zum Jahresende 2008 noch Sonderkonditionen. Und nur in diesem Jahr können vermögende Grundbesitzer ein besonderes Sparmodell nutzen - die vermögensverwaltende Immobilien-GmbH & Co. KG. Das Branchenmagazin erläutert in einem Fachartikel, ob man mit dem jetzigen Recht günstiger davonkommt oder mit dem Vemögensübertrag lieber bis ins neue Jahr warten sollte.
Den gesamten Artikel finden Interessierte in der Dezemberausgabe der "Immobilienwirtschaft".
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