Doch nicht nur für Existenzgründer ergeben sich Vorteile. So herrsche jetzt endlich Klarheit, wie Gesellschafterdarlehen im Krisenfall behandelt werden. Bislang, so Arendt, hatten selbst Spezialisten Schwierigkeiten mit dem "heillosen Durcheinander", ob diese Darlehen als Eigenkapital oder Fremdkapital zählten. Zukünftig gelten sie jedenfalls als Eigenkapitalersatz.
Wer sich noch nicht mit der Reform beschäftigt hat, sollte dies bald nachholen. Denn GmbH-Geschäftsführer müssen sich auf erweiterte, Gesellschafter erstmalig auf Haftungsrisiken einstellen. Wie die im Einzelnen aussehen und was die Reform sonst noch im Gepäck hat, darauf gibt GmbH-Experte Arendt klare Antworten. Das Video-Interview kann unter http://www.redmark.de/... angesehen werden.