Neben den Änderungen durch die neue ImmoWertV erläutern die beiden Experten, Autoren des Standardwerks "Grundstücks- und Gebäudewertermittlung", auch die konkreten Auswirkungen auf die Bürger. Gerade bei Ehescheidungen oder Erbfällen müssen Immobilien bewertet werden. Und auch im Falle einer Zwangsversteigerung, bei der ein Gutachten erstellt wird, muss dieses nach den Regeln der neuen ImmoWertV 2010 erfolgen. Besitzer von Immobilienfonds sollten außerdem berücksichtigen, dass alle Gebäude, die im Fond enthalten sind, nach ihren Verkehrswerten bewertet werden müssen.
Ein Thema des Interviews ist auch die Übergangsphase der neuen Verordnung, in der noch keinerlei Erfahrungswerte vorliegen. So gibt Goetz Sommer zu bedenken, dass die neuen Sachwertverfahrensvorschriften mangels Daten nicht zeitnah in den Gutachten zu finden sein werden. Denn die Sachwertfaktoren werden vom Marktgeschehen abgeleitet, welches wiederum mit dem Verfahren in Verbindung gebracht werden muss. Solange die Gutachterausschüsse nicht nach dem neuen Modell erfolgen, muss der Sachverständige folglich nach dem alten Verfahren vorgehen. Dies könne in der Übergangsphase zu Irritationen führen, warnt Sommer.
Das gesamte Experten-Interview zur ImmoWertV 2010 ist auf dem Immobilienportal von Haufe-Lexware unter http://www.haufe.de/... zu finden.