Andernfalls werde der Erwerb und Besitz von Eigentumswohnungen neuerlich zur "Spielwiese von Juristen", so Deckert. Ursache sei eine Reihe von Bestimmungen, die allzu viele Interpretationen zulassen, Verwaltern unnötig Arbeit bereiten und zwangsläufig vor Gericht landen. Kritik meldet der WE-Experte unter anderem an den Vorschriften für die Führung der Beschluss-Sammlung an. Was dort wie eingetragen werden müsse, sei kaum aussagekräftig und mache umfangreiche Recherchen notwendig. Nach Meinung des Herausgebers des Standardwerkes "Die Eigentumswohnung" hätte der Gesetzgeber das bisher übliche Protokoll aufwerten und die Protokollierungsdetails näher regeln sollen.
Als unbestreitbare Verbesserung sieht Deckert die gesetzliche Festschreibung und Normierung von BGH-Grundsatzentscheidungen. Dies betreffe insbesondere die Normierung der Teilrechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft und den grundsätzlichen Wegfall der gesamtschuldnerischen Haftung der Eigentümer im Verbandsaußenverhältnis.
Das ausführliche Video-Interview kann im Internet unter http://www.haufe.de/... angesehen werden.