Die Personalexperten der Haufe Mediengruppe haben die wesentlichen Themen auf einer extra eingerichteten Internetseite zusammengestellt. Dort können sich Personalfachleute und Unternehmer über die Änderungen informieren und Tipps für ihre Umsetzung einholen.
So gilt beispielsweise ab dem 1. Januar 2009 ein einheitlicher Beitragssatz für die Krankenversicherung von 15,5 Prozent. Der Beitragseinzug erfolgt über den so genannten Gesundheitsfonds. Die Auswirkungen des Gesundheitsfonds sind für die Versicherten der einzelnen Kassen sehr unterschiedlich. Haufe zeigt, welche Betriebe und Arbeitnehmer zu den Gewinnern, wer zu den Verlierern gehört und informiert, wie nun mit den Krankenkassen zusammengearbeitet werden kann und sollte.
Ebenfalls treten ab dem 1. Januar 2009 einige Änderungen bei der Entgeltabrechnung in Kraft. So ist die Steuerbefreiung für die betriebliche Gesundheitsförderung und bei betrieblicher Zusatzversorgung zu beachten, ebenso die Anhebung der Beitragsgrenzen für das Lohnsteuer-Anmeldeverfahren oder die Erhöhung des Kinderfreibetrags. Hier werden die Personaler unter anderem mit einer FAQ-Liste und praxisbezogenen Fachbeiträgen unterstützt.
Bei allen Themen werden die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt. Die Fachredaktion von Haufe sichtet und analysiert die Reaktionen von Verbänden und Meinungsführern aus der Wirtschaft und unterstützt sie mit zahlreichen Praxistipps, Arbeitshilfen und vielem mehr.
Interessierte informieren sich unter http://www.haufe.de/...