Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 83907

Haufe-Lexware Services GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9 79111 Freiburg, Deutschland http://www.lexware.de
Ansprechpartner:in Oliver Kaiser +49 761 3683975
Logo der Firma Haufe-Lexware Services GmbH & Co. KG
Haufe-Lexware Services GmbH & Co. KG

Neuer Vorläufigkeitsvermerk der Finanzämter zur Pendlerpauschale sorgt für Verunsicherung

(lifePR) (Freiburg, )
Ein neuer Vorläufigkeitsvermerk der Finanzämter zur Pendlerpauschale sorgt für Verunsicherung.

Hintergrund: In Steuerbescheiden für die Jahre 2007 und 2008, die in diesen Tagen zugestellt werden, heißt es: "Die Festsetzung der Einkommensteuer ... ist ... im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 ... vorläufig." Da in denselben Bescheiden die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer gewährt wird, steht bei einigen Steuerzahlern die Befürchtung im Raum, dass der Gesetzgeber sich vielleicht doch noch rückwirkend zu einer betragsmäßig gekürzten Pendlerpauschale entschließt.

Prof. Gerhard Geckle, Verfahrensbevollmächtigter des Haufe-Musterverfahrens zur Pendlerpauschale erläutert die aktuelle Rechtslage:

"Hauptkritikpunkt der Karlsruher Richter an der Pendlerpauschale war die Tatsache, dass seit 2007 der Weg zum Betrieb erst ab dem 21. Entfernungskilometer steuerlich berücksichtigt wurde. Der Gesetzgeber muss nun bei der anstehenden gesetzlichen Neuregelung vollumfänglich die einfache Wegstrecke berücksichtigen. Das gilt auch für die Jahre 2007 bis 2009. Aber: Das Bundesverfassungsgericht musste sich nicht zur konkreten Höhe des steuerlichen Entlastungsbetrags festlegen. Theoretisch wäre also auch eine Pendlerpauschale unterhalb von 30 Cent möglich."

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat inzwischen klargestellt, dass die Entfernungspauschale bis zu einer endgültigen gesetzlichen Neuregelung ungekürzt, also in Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer, gewährt wird.

Auch Prof. Gerhard Geckle gibt Entwarnung: "Neben den Klarstellungen aus dem BMF gibt es auch eindeutige Aussagen unserer Bundeskanzlerin und anderer führender Vertreter der Bundesregierung, dass es für den Zeitraum von 2007 bis 2009 bei der alten Pendlerpauschale bleiben wird. Da das Gesetz noch nicht geändert ist, benötigt man diesen Vorläufigkeitsvermerk derzeit wohl aus rein verfahrensrechtlichen Gründen." Etwas augenzwinkernd kommentiert der Freiburger Rechtsexperte: "Schließlich wird die Rückerstattung der Steuerguthaben zur Pendlerpauschale ja politisch schon als Konjunkturmaßnahme gefeiert."

Weitere Informationen unter http://www.haufe.de/steuern
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.