Die Entscheidung kam nicht ganz unerwartet: Schon Anfang September 2007 hatte der BFH in einen Verfahren zu einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erkennen lassen, dass er die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig hält (Beschluss vom 23.8.2007, VI B 42/07). Er begründete seine Entscheidung mit der Existenz divergierender Entscheidungen von Finanzgerichten und den im Schrifttum vorgebrachten Bedenken.
Auch in der am 10. Januar 2008 erfolgten Anhörung zu den heute entschiedenen Verfahren hatte der BFH durch zahlreiche Fragen zu konkreten Praxisfällen durchblicken lassen, dass die Nichtanerkennung der Kosten als Werbungskosten möglicherweise systemwidrig ist.
Eine endgültige Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Regelung wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe voraussichtlich im Sommer 2008 vornehmen.
Näheres zu der Begründung der Entscheidungen finden Interessierte unter http://www.haufe.de/steuern