Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 186353

Haufe-Lexware Services GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9 79111 Freiburg, Deutschland http://www.lexware.de
Ansprechpartner:in Frau Alexandra Rudolf +49 761 3683940
Logo der Firma Haufe-Lexware Services GmbH & Co. KG
Haufe-Lexware Services GmbH & Co. KG

Richtig buchen im Verein: Was Schatzmeister wissen müssen

(lifePR) (Freiburg, )
Die Kinder der Turnabteilung des örtlichen Sportvereins sind ganz aufgeregt: Diesen Abend dürfen sie vorführen, was sie gelernt haben. Die Veranstaltung wird ein Erfolg. Auch finanziell, denn der Verkauf gespendeter Getränke hat 500 Euro eingebracht. Doch nun verlangen einige der Eltern eine Zuwendungsbestätigung für ihre Getränkespende. Der Schatzmeister ist unsicher, ob die überhaupt zulässig ist.

Vor kniffligen Fragen wie diesen stehen Schatzmeister in gemeinnützigen Vereinen häufig. Wer dazu praktische Hilfe sucht oder die Grundlagen nachlesen will, ist mit dem aktuellen Ratgeber "Praktische Buchführung für Vereine" von redmark bestens bedient. Auf 260 Seiten finden sich ein Schnelleinstieg ins Vereinssteuerrecht und das Rechnungswesen, dazu 66 Musterlösungen mit Buchungssatz und ein Buchführungsglossar.

Die Autoren - der Steuerberater und Dozent für Vereinssteuerrecht Horst Lienig sowie der Buchführungsprofi und Unternehmensberater Elmar Goldstein - erklären, was man über die Trennung von ideellem Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb wissen muss, wozu Rückstellungen gut sind, was die Haftung des Vorstands bedeutet oder wie Umsatzsteuer, Spenden und Sponsoring-Einnahmen buchhalterisch behandelt werden. Die Fallbeispiele reichen von der Aufnahmegebühr bis zum Helferessen, vom Altherren-Turnier bis zur Tombola. Ein Kontierungs-ABC auf der beiliegenden CD-ROM hilft, zu jedem Vorgang schnell das richtige Konto zu finden. Als Extra ist eine 30-Tage-Testversion der "redmark vereinsverwaltung 2011" - einer Vereinssoftware inklusive Finanzbuchhaltung - enthalten.

Und wie verfährt der Kassierer nun mit den Speise- und Getränkespenden? Es handelt sich um Zuwendungen für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die Einnahme ist damit einkommenssteuerpflichtig, Zuwendungsbestätigungen sind unzulässig. Eine falsche Buchung, so die Autoren, wäre sogar fatal: Dann nämlich droht dem Verein die Aberkennung der Gemeinnützigkeit - was sicher niemand riskieren will.

„Praktische Buchführung für Vereine“
Elmar Goldstein und Horst Lienig
3. Auflage 2010, 258 Seiten, Broschur mit CD-ROM, 29,80 Euro
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg
ISBN 978-3-8092-2044-2
Bestell-Nr. 07019-0003
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.