Geplant sind unter anderem folgende Maßnahmen:
- Anhebung der Kinderfreibeträge pro Kind von 6.024 Euro auf 7.008 Euro
- Erhöhung des Kindergelds ab dem 1. Januar 2010 um jeweils 20 Euro Zulassung des Abzugs von Verlusten bei bestimmten konzerninternen Umgliederungen
- Dauerhafte Einführung der höheren Freigrenze von 3 Mio. Euro bei der Zinsschranke
- Wiedereinführung der Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro alternativ um Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro
- Ausgestaltung der Bedingungen für die Unternehmensnachfolge
- Senkung der Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Der Bundestag soll das Gesetz in der ersten Dezemberwoche verabschieden, der Bundesrat noch in diesem Jahr folgen.
Die Steuerexperten der Haufe Mediengruppe erläutern diese und andere Regelungen bereits jetzt auf dem Haufe Steuerportal. Hier finden Interessierte auch Hindergrundinformationen und ersten Handlungsempfehlungen.