Jeder Arbeitnehmer kennt das Problem: Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 2007 die Werbungskosten für die tagtäglichen Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte gekürzt. Bereits über die Steuererklärung 2007 anerkennen die Finanzämter nur noch die einfache Wegstrecke ab dem 21. Entfernungskilometer. Eine Regelung, die gerade in Zeiten hoher Benzinpreise zu erheblichen Mehrbelastungen führt.
Zahlreiche Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof haben verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Neuregelung. Abschließend werden nun die Karlsruher Richter entscheiden.
Prozessvertreter und Klägervertreter beim Bundesverfassungsgericht ist Prof. Gerhard Geckle, Rechtsanwalt und Justitiar der Haufe Mediengruppe.
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