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Unterhaltsrechtsreform wird im Bundestag beraten

(lifePR) (Freiburg, )
Die schon mehrfach geplante und immer wieder verschobene Unterhaltsrechtsreform nimmt nun doch Gestalt an. Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der am morgigen Freitag im Bundestag beraten wird.

Die Reform soll die Lage der Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren, verbessern: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll die Länge der Zahlung des Betreuungsgeldes nicht mehr abhängig davon sein, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht: Der Anspruch soll nun für alle drei Jahre lang bestehen.

Weitere Eckpunkte der Reform: Es gilt unverändert der Vorrang der Kinder. Sie liegen unterhaltsrechtlich auf Rang eins und alle Kinder sind unterhaltsrechtlich gleich zu behandeln, unabhängig davon, ob sie aus der ersten, zweiten oder dritten Ehe oder aus einer Beziehung ohne Trauschein stammen.
Auf dem zweiten Rang sollen die Mütter folgen, ganz gleich, ob sie mit dem Vater verheiratet waren oder nicht und gleichrangig mit den geschiedenen kinderlosen Ehefrauen, bei einer Ehe von langer Dauer.
Experten erwarten nun ein beschleunigtes parlamentarisches Verfahren, denn die Unterhaltsrechtsreform soll bereits zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Stets aktuelle Informationen zum Stand der Beratungen finden Interessierte unter http://www.haufe-recht.de
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