Für Entgeltabrechner bedeutet dies: auch die bis zuletzt umstrittenen Angaben zur Kündigung und Entlassung von Arbeitnehmern sind seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend. Lediglich die ursprünglich vorgesehenen Freitextfelder sind vom Arbeitgeber nicht zu befüllen.
Die Entgeltexperten von Haufe-Lexware haben zusammengestellt, was Arbeitgeber jetzt beachten müssen, um nicht gegen gesetzliche Meldepflichten zu verstoßen.
Interessierte finden diese Informationen kostenlos unter
- Änderungen in der Entgeltabrechnung: ELENA http://www.haufe.de/...
- Entgelt: Zwischen Reformstau und Aktionismus http://www.haufe.de/...:int=2