Verwalter müssen für jede Wohnungseigentümergemeinschaft eine vollständige Sammlung aller Beschlüsse und Gerichtsentscheidungen führen. Dabei müssen Urteilsformeln und Beschlüsse im genauen Wortlaut dokumentiert und unverzüglich eingetragen werden. Fehlerhaftes Führen der Beschluss-Sammlung kann zur Abberufung des Verwalters führen.
„Die Beschluss-Sammlung kann sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form geführt werden“ erklärt Wohnungseigentums-Rechtsexperte Dr. Wolf-D. Deckert. „Die Beschluss-Sammlung ist in erster Linie zweckmäßig und übersichtlich zu gestalten. Entscheidend ist, dass Eigentümer oder ermächtigte Dritte jederzeit die Möglichkeit haben, in die Beschluss-Sammlung einsehen zu können“ so Deckert. „Deshalb empfehle ich die Beschluss-Sammlung in elektronischer Form zu führen, um lückenlos alle Beschlüsse zu dokumentieren und jederzeit Ausdrucke der angeforderten Einträge erstellen zu können.“
Die neueste Version von Deckerts Standardwerk „Die Eigentumswohnung“, das im zur Haufe Mediengruppe gehörenden WRS Verlag erscheint, enthält eine „Elektronische Beschluss-Sammlung“ für die sichere Umsetzung der neuen Vorschriften. Mit dieser Arbeitshilfe geht die praktische Sammlungsführung schnell und einfach von der Hand. Ein ausführlicher Fachbeitrag mit umfangreichen Musterbeispielen erläutert alle Details.
Rechtsanwalt Dr. Wolf-D. Deckert ist ein erfahrener Experte im Wohnungseigentumsrecht. Er ist Autor zahlreicher Fachbücher für die Verwalterpraxis und häufig Referent zu diesem Thema. Die von ihm entwickelte und empfohlene „Elektronische Beschluss-Sammlung“ hilft bei der sicheren Umsetzung der Neuregelungen.
„Die Eigentumswohnung“
Das umfassende WEG-Rechtswissen mit Deckerts aktuellen Kommentierungen.
WRS Verlag, Planegg. Ein Unternehmen der Haufe Mediengruppe
Online-Version,19,80 Euro pro Monat (ab 1.6.2007)
Bestell-Nr. 07422
CD-ROM-Version, inkl. Zugang zur stets aktuellen Online-Version, 128 Euro, Bestell-Nr. 07404