Denn der Schutz gegen Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser und immer häufiger auch gegen Elementarschäden, meist im Rahmen einer verbundenen Wohngebäudeversicherung, wird von Hauseigentümern groß geschrieben. Die immer wichtiger werdende Elementarschadenversicherung springt bei Schäden durch schwere Niederschläge oder Hochwasser ein.
Doch insbesondere in Gebieten, die bereits in der Vergangenheit von solchen Naturkatastrophen heimgesucht wurden, wird den Eigentümern i.d.R. der Abschluss einer solchen Versicherung verwehrt. Dies hat sich nach den Überschwemmungen der letzten Jahre immer wieder gezeigt. „Selbstverständlich sollten Hauseigentümer Vorsorge treffen und sofern nötig und möglich, Elementarschäden versichern. Doch kann und darf der Staat diese Entscheidung den Eigentümern nicht abnehmen“, so Haus & Grund Bayern.
Sinnvollerweise sollte der Hochwasserschutz konsequent weiterverfolgt werden, damit auch in den Regionen, die bereits von solchen Katastrophen heimgesucht wurden, der Abschluss einer Elementarschadenversicherung wieder möglich wird.